Muritec GmbH · Otto Straße 70 · 52070 Aachen 31.07.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Muritec GmbH für die Vermietung von Fahrzeugen
Diamond Motion GmbH
§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen für die entgeltliche, zeitlich befristete
Überlassung von Kraftfahrzeugen durch die Muritec GmbH an Mieter, die entweder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Mieters finden
keine Anwendung, es sei denn, sie wurden vom Vermieter ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die
entgeltliche, zeitlich befristete Überlassung von Kraftfahrzeugen durch die Muritec GmbH, Otto Str. 70, 52070 Aachen
(nachfolgend „Vermieter“) an Mieter, die entweder Verbraucher gemäß § 13 BGB oder Unternehmer gemäß § 14 BGB sind.
(2) Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter
erkennt diese ausdrücklich schriftlich an.
§2 Vertragsschluss und Voraussetzungen
(1) Ein wirksamer Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Vermieters sowie durch Übergabe des Fahrzeugs
an den Mieter zustande.
(2) Der Mieter muss das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrzeugklasse sein.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, bei Fahrzeugübernahme ein gültiges Ausweisdokument, den Führerschein sowie ein gültiges
Zahlungsmittel vorzulegen.
(4) Der Mieter hat die AGB vorab zur Kenntnis zu nehmen und die Überlassungsvereinbarung verbindlich zu unterzeichnen
§3 Fahrzeugübergabe und -rückgabe
(1) Das Fahrzeug wird dem Mieter in gereinigtem, verkehrs- und betriebssicherem Zustand einschließlich aller
mitvermieteten Zubehörteile übergeben.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Rückgabezeitpunkt und Rückgabeort
vollgetankt, unbeschädigt und in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
(3) Für fehlenden Kraftstoff werden mindestens 2,00 € je Liter, für übermäßige Verschmutzungen pauschal 150,00 € in
Rechnung gestellt.
(4) Erfolgt die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten oder an einem vom Vertrag abweichenden Ort, trägt der Mieter bis
zur tatsächlichen Rücknahme durch den Vermieter das Risiko.
(5) Bei Übergabe hat der Mieter das Fahrzeug auf etwaige Vorschäden zu prüfen. Unterbleibt eine unverzügliche Meldung,
gelten unerkannte Schäden als vom Mieter verursacht.
§4 Nutzung des Fahrzeugs
(1) Die Nutzung ist auf den vertraglich vorgesehenen Zweck beschränkt. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug
ausschließlich im Rahmen der geltenden Straßenverkehrsordnung zu führen.
(2) Die Nutzung des Fahrzeugs für motorsportliche Zwecke, auf Rennstrecken, zur gewerblichen Personen- oder
Gefahrgutbeförderung, zur Weitervermietung oder für sonstige unzulässige Zwecke ist untersagt.
(3) Der Transport leicht entzündlicher, explosiver oder gefährlicher Stoffe ist untersagt.
(4) Die Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
(5) Eine Untervermietung der Fahrzeuge ist Strengstens untersagt und unterliegt einer Vertragsstrafe von 1000€.Der Vermieter kann bei groben Verstößen gegen die Nutzungsvorschriften eine Vertragsstrafe von bis zu 1.000,00 € je
Einzelfall verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§5 Versicherung und Haftung
(1) Das Fahrzeug ist mit Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ausgestattet. Die Selbstbeteiligung je
Schadenfall beträgt 1.500,00 €.
(2) Der Mieter haftet auch über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinaus, sofern der Versicherungsschutz durch grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entfällt.
(3) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des
Fahrzeugs entstehen.
(4) Der Versicherungsschutz entfällt vollständig bei:
– Motor-Software-Manipulation,
– Alkohol-/Drogenfahrt,
– Unfallflucht,
– Verstoß gegen Werkstattbindung,
– eigenmächtiger Reparatur,
– Rennfahrten,
– grober Fahrlässigkeit.
– auf Rennstrecken
– Nutzung durch dritte
(5) Schäden durch falsche Betankung, Entladung von E-Fahrzeugen oder Verwendung ungeeigneter Ladetechnik sind vom
Mieter in vollem Umfang zu tragen.
(6) Der Verlust von Fahrzeugschlüsseln, Fernbedienungen oder Dokumenten (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I) ist nicht
versichert. Der Mieter haftet für Ersatzbeschaffung, Programmierung, mögliche Schließanlagentausche,
Verwaltungsgebühren, Abschlepp- und Stilllegungskosten sowie Folgekosten durch Dritte.
(7) Bei besonders schwerwiegenden Vertragsverstößen kann eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1.000,00 € je Einzelfall
geltend gemacht werden. Weitere Versicherungs-Bedingungen sind der Separaten Versicherung Police ausgewiesen.
(8) Nicht gedeckt durch die Haftungsreduzierung sind insbesondere Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden, Kupplung,
Glasschäden, Innenraum, Vandalismus sowie alle Schäden durch Bedienfehler oder unsachgemäßen Gebrauch.
(9) Bei Diebstahl oder Unterschlagung durch unberechtigte Dritte haftet der Mieter vollumfänglich, sofern ihm eine
Verletzung seiner Obhutspflichten zur Last fällt
§6 Verhalten im Schadenfall
(1) Jeder Unfall, Diebstahl, Wild- oder Brandschaden ist dem Vermieter sowie der Polizei unverzüglich, spätestens
innerhalb von 60 Minuten, telefonisch zu melden.
(2) Bei Unfällen ist die Polizei stets hinzuzuziehen und ein Unfallbericht zu erstellen.
(3) Der Mieter hat dem Vermieter schriftlich und vollständig den Schadenhergang zu schildern.
(4) Reparaturen dürfen ausschließlich in vom Vermieter autorisierten Fachwerkstätten und nur mit dessen ausdrücklicher
Genehmigung erfolgen
§7 Mietpreis, Zahlungsbedingungen, Kaution und Zahlungsarten
(1) Mietpreise, Leistungen und Nebenkosten ergeben sich aus dem schriftlichen Mietvertrag bzw. der jeweils gültigen
Preisliste. Die Zahlung erfolgt im Voraus.
(2) Bei Langzeitmieten ist die Zahlung zum ersten Werktag des jeweiligen Monats zu leisten.
(3) Der Vermieter kann eine angemessene Kaution zur Absicherung gegen Schäden, Vertragsverletzungen oder offene
Nachberechnungen verlangen.
(5) Gerät der Mieter mit Zahlungen in Verzug, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren in Höhe
von 5,00 € je Mahnschreiben erhoben.
(6) Der Mietpreis sowie sämtliche mit dem Mietverhältnis verbundenen Nebenkosten können in bar oder mittels
anerkannter bargeldloser Zahlungsarten entrichtet werden.
Akzeptierte Zahlungsmittel sind:
• Barzahlung (nur bei persönlicher Übergabe),
• EC-/Girocard,
• Kreditkarten der Anbieter Mastercard, Visa, American Express,
• elektronisches Lastschriftverfahren (SEPA-ELV) mit entsprechender Einzugsermächtigung.
•
Der Vermieter behält sich vor, die Annahme bestimmter Zahlungsmittel im Einzelfall oder bei Risikobewertung abzulehnen.
Ein Anspruch des Mieters auf Nutzung bestimmter Zahlungsarten besteht nicht.
Die Belastung des angegebenen Zahlungsmittels kann auch nach Rückgabe erfolgen, insbesondere bei Nachberechnungen
(z. B. Mehrkilometer, Reinigung, Schadenersatz, Bußgelder).
§8 Rücktritt und Stornierung
(1) Stornierungen bis 4 Wochen vor Mietbeginn sind kostenfrei. Danach gilt:
– bis 7 Tage vorher: 50 % des Mietpreises,
– ab 48 Stunden vorher: 80 % des Mietpreises.
(2) Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
(2) Eine Verlängerung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§10 Länderbeschränkung
(1) Die Einreise in Länder der Zone I (u. a. Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien) ist nur nach ausdrücklicher
Genehmigung des Vermieters zulässig.
(2) Die Einreise in Länder der Zone II (alle übrigen Staaten, insbesondere Osteuropa Asien und Nordafrika) ist untersagt.
§11 Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht, da die Vermietung auf ein spezifisches
Datum beschränkt ist.
§12 Reinigungspflichten, Tiertransporte und Rauchverbot
(1) Das Rauchen im Fahrzeug ist ausnahmslos verboten. Bei Verstoß wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 150,00 €
fällig.
(2) Der Transport von Tieren bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Bei nachgewiesener Verschmutzung
oder Geruchsbelastung durch Tiere wird ebenfalls eine Reinigungspauschale in Höhe von 150,00 € erhoben.
§13 Kilometerregelung
(1) Inklusiv Kilometer laut Mietvertrag sind verbindlich.
(2) Für Mieten bis einschließlich 30 Tage wird jeder zusätzliche Kilometer mit 0,45 € brutto berechnet.
(3) Bei Mieten ab 31 Tagen beträgt der Preis pro Mehrkilometer 0,35 € brutto.
(4) Nicht genutzte Freikilometer verfallen.
(5) Ist bei Rückgabe kein Kilometerstand feststellbar, ist der Vermieter zur Schätzung berechtigt, basierend auf typischem
Nutzungsverhalten und Durchschnittswerten.
§14 Zahlungsweise, Rücklastschriften und Gebühreneinzug
(1) Der Mieter ermächtigt den Vermieter zum Einzug aller Forderungen aus dem Mietverhältnis per SEPALastschriftverfahren. Dazu zählen insbesondere Mietgebühren, Zusatzleistungen, Reinigungs- und Kraftstoffkosten,
Verwaltungsgebühren sowie Bußgeldforderungen.
(2) Der Mieter hat für ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen.
(3) Bei Rücklastschriften, die der Mieter zu vertreten hat, fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € an.
Zusätzlich können etwaige Rücklastschriftgebühren der Bank weiterbelastet werden.
(4) Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € je Fall
erhoben.
(5) Der Mieter ist berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens oder Aufwands zu erbringen.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Gerichtsstand ist Aachen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
Mit seiner Unterschrift auf den Mietvertrag/Übergabeprotokoll bestätigt der Mieter, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der Muritec GmbH vollständig gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen zu
haben. Er erkennt diese als verbindlichen Vertragsbestandteil an. Dies umfasst auch die Datenschutzerklärung,
die Bedingungen zur Fahrzeugrückgabe sowie die Hinweise zur Fahrzeugortung und Telematik.
Muritec GmbH | Ottostraße 70 | 52070 Aachen | Geschäftsführer: Murat Arslan
HRB 24089 Aachen | Steuernummer: 201/5980/5642 | USt-IdNr.: DE339992815
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Stand 03.09.2025